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Allgemeine Mietbedingungen

Dethleffs Just Go - Wohnmobilvermietung

1. Zustande kommen des verbindlichen Mietvertrages

1.1 Buchungsbestätigung und Anzahlung

Die Buchung wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt ist innerhalb einer Woche eine Anzahlung von 30% des Mietpreises fällig. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der Vermieter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden.

Der restliche Mietpreis muss bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters eingegangen sein. Die Fahrzeugübergabe ist bei unvollständiger Zahlung nicht möglich.

1.2 Kaution und kurzfristige Buchungen

Die Kaution in Höhe von 1.000,00 € ist bei Fahrzeugübernahme in bar zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 6 Wochen bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.

Wichtig: Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.

1.3 Kilometerregelung

Es gelten 300 km pro Miettag als frei, jeder zusätzlich gefahrene Kilometer wird mit 0,30 € berechnet.

Mietdauer Freie Kilometer Zusätzliche Kilometer
Pro Miettag 300 km 0,30 € / km
Ab 14 Tagen Alle km frei (max. 6.000 km) -
Ab 28 Tagen (Langzeit) Alle km frei -

2. Abholung und Rückgabe

2.1 Ort und Zeit der Übergabe

Ort und Zeit der Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs werden im Mietvertrag festgelegt und sind absolut bindend.

Vorgang Uhrzeit Bemerkung
Abholung ab 15:00 Uhr Erster Miettag
Rückgabe bis 11:00 Uhr Letzter Miettag
Rückgabe (flexibel) bis 18:00 Uhr Nach Absprache, wenn Fahrzeug nicht am selben Tag vermietet wird

Bei verspäteter Rückgabe trägt der Mieter die Folgekosten, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann.

Wichtiger Hinweis: Der Mieter hat keinen Anspruch auf das gemietete Fahrzeug bei unvorhersehbaren Zwischenfällen (z.B. Unfall des Vormieters, Motorschaden am Fahrzeug usw.).

2.2 Rückgabebedingungen

Bei Abholung erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an.

Der Mieter verpflichtet sich:

  • Das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben (letzter Tankbeleg muss vorgelegt werden)
  • Das Fahrzeug in sauberem Zustand zu übergeben
  • Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten
  • Abweichungen sind schriftlich im Übergabeprotokoll festzuhalten

3. Kündigung, Stornierungen, Rücktritt

3.1 Stornierungsgebühren

Tritt ein Mieter vom Vertrag zurück, so sind folgende Anteile vom voraussichtlichen Mietpreis zu entrichten:

Stornierung bis Gebühr vom Mietpreis
60 Tage vor Mietbeginn 35%
30 Tage vor Mietbeginn 55%
Weniger als 30 Tage 85%
Nichtabnahme 100%

Empfehlung: Es wird dem Mieter nahegelegt eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Wichtig: Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Sollte der Mieter vom Vertrag zurücktreten und kann einen Ersatzmieter vorweisen, so ist er von der Verpflichtung zur Bezahlung entbunden.

3.2 Verhinderung der Vermietung durch den Vermieter

Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höherer Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen.

Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen auf den Mietpreis erstattet.

4. Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs

4.1 Erlaubte und verbotene Reiseziele

Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in allen europäischen Ländern möglich.

Verbotene Reiseziele:

  • Kriegs-/Krisengebiete
  • Marokko, Rumänien, Tunesien und die Türkei

Weitergehende Reisewünsche sind nach Rücksprache mit dem Vermieter und dem Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung möglich.

4.2 Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und einem weiteren, bei Anmietung zu nennenden Fahrer gelenkt werden.

4.3 Verwendungsverbote

Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Verwendung für:

  • Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen
  • Festivals, Fahrzeugtests
  • Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen
  • Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten
  • Weitervermietung und -verleihung
  • Hilfstransporte
4.4-4.5 Fahrerlaubnis und Fahruntüchtigkeit

Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern:

  • Der Mieter oder Fahrer nicht im Besitz einer gültigen in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis ist
  • Ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist
  • Der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen
4.6 Verpflichtungen des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • Das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln
  • Betriebsanleitungen und technische Vorschriften genau einzuhalten
  • Sich vor jeder Fahrt über die Verkehrssicherheit zu überzeugen
  • Sich an die Verkehrsregeln und sämtliche Bestimmungen zu halten
  • Die ungewöhnlichen Fahrzeugdimensionen (Höhe, Breite, Gewicht) zu beachten
  • Zurücksetzen, Ein- und Ausparken nur mit einer Hilfsperson durchzuführen

5. Reparaturen, Unfall

5.1 Verbrauchsmaterialien

Der während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoff, Motoröl, AdBlue und andere Hilfs- und Betriebsstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen.

5.2 Kleine Instandsetzungen

Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel den Austausch von Glühbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 150 € je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen.

Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.

5.3 Markisenschäden

Um Beschädigungen an der Markise zu vermeiden:

  • Die Markise darf niemals bei starkem Wind oder Regen ausgefahren werden
  • Im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt lassen

Wichtig: Die Kosten für eine neue Markise mit Montage muss, bei Zuwiderhandlung, der Mieter tragen. Diese können den Kautionsbetrag übersteigen!

5.4 Schäden und Unfälle

Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht wurden, wie bspw. Reisegepäck, Kameras oder Fahrräder.

Bei Schäden oder Unfällen:

  • Sofort den Vermieter verständigen
  • Bei Verkehrsunfall immer die zuständige Polizei einschalten
  • Ausführlichen schriftlichen Bericht erstellen (Protokoll)
  • Eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle
  • Beteiligte Personen sowie Zeugen dokumentieren
  • Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden
5.5 Teilkaskoschäden

Brand-, Wild-, Diebstahl- und sonstige Teilkaskoschäden sind vom Mieter unverzüglich dem Vermieter und der zuständigen Polizeibehörde zu melden.

Der Mieter darf das Unfallfahrzeug nur dann zurücklassen, wenn für ausreichende Bewachung und Sicherheit des Fahrzeugs gesorgt ist.

Wichtig: Bei eventuellen und unvorhersehbaren Schäden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Mietkürzungen oder Schadensersatzanspruch - das liegt allein im Ermessen des Vermieters.

6. Pflichten des Mieters, Einhaltung von Bestimmungen, Haftung

6.1 Fahrzeugprüfung

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Übernahme genauestens zu überprüfen. Falls Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden, zeigt der Mieter diese dem Vermieter in Textform an.

6.2 Selbstbeteiligung und Haftung

Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters.

Haftungsregelung: Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug für Reparaturkosten nur bis zu einer Höchstsumme von 1.500,00 € (Selbstbeteiligung Vollkaskoversicherung).

Bis zur Klärung der Schuldfrage kann der Vermieter die Kaution zurückbehalten.

6.3-6.4 Weitere Haftungsbestimmungen

Der Mieter haftet dem Vermieter auch weiterhin dann in vollem Umfang, wenn durch Ladegut Schäden am Fahrzeug entstehen (schlechtes Verstauen und ungenügender Verschluss), sowie für Schäden an An- und Aufbauten.

Wichtige Sicherheitshinweise:

  • Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden
  • Die Dachluken müssen während der Fahrt geschlossen sein
6.5 Uneingeschränkte Haftung

Der Mieter haftet uneingeschränkt bei:

  • Fahrerflucht
  • Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
  • Alkohol- und drogenbedingte Fahruntüchtigkeit
  • Schäden durch nicht berechtigte Fahrer
  • Unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs
6.6 Führungsberechtigte

Voraussetzungen:

  • Mindestalter des Mieters und Fahrers: 23 Jahre
  • Mindestens 3 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis
6.7 Meldepflicht

Alle Schäden oder Funktionsstörungen am Fahrzeug, dem Aufbau des Fahrzeugs oder der Ausrüstung sind dem Vermieter sofort nach Entdeckung per Telefon zu melden.

Wichtig: Ansonsten haftet der Mieter dem Vermieter in unbeschränkter Höhe für etwaigen Mietausfall der Folgemieten.

7. Fürsorgepflicht und Haftung des Vermieters

7.1 Versicherungsregulierung

Der Vermieter ist verpflichtet, die Regulierung von allen Fahrzeugschäden, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Fahrzeugversicherungen zu verlangen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint.

7.2 Leistungsverweigerung

Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.

8. Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren

8.1 Ersatzkosten

Sofern der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren oder eines Schlüssels zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen.

8.2 Haftung für Verluste

Sollten Wagenpapiere, Werkzeug, Zubehör, persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters.

Wichtiger Hinweis: Die Wagenpapiere dürfen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.

9. Ortungssysteme, Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

9.1 Datenverarbeitung

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters/Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages. Darüber hinaus kann eine Weitergabe personenbezogener Vertragsdaten an Behörden erfolgen, wenn und soweit eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters gegenüber der jeweiligen Behörde besteht.

Zusätzlich ist der Vermieter berechtigt, persönliche Daten des Mieters im Rahmen der Beantwortung von Anfragen seitens Behörden im Zusammenhang mit Anzeigen, die sich während der Mietdauer ergeben haben, wie z.B. Strafzettel, Bußgelder und sonstige Gebühren, weiterzugeben.

9.2 Ortungssystem

Der Vermieter behält sich vor, seinen Camper mit einem modernen, satellitengestützten Ortungssystem auszustatten.

Dieses System ermöglicht:

  • Feststellung der Positionsdaten des jeweiligen Fahrzeuges
  • Ortung und Stilllegung im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen)

Sofern dabei personenbeziehbare Daten erhoben werden, nutzt der Vermieter diese ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Fahrzeugs.

9.3 Dokumentenkopien

Am Übergabetag ist es notwendig, dass vom Führerschein aller Fahrer, von einer EC-Karte oder vom Reisepass bzw. Personalausweis eine Kopie angefertigt wird.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges

10.1 Fahrzeugeigenschaften

Reisemobile sind gewichtsoptimierte Fahrzeuge, sie bieten einen großen Wohnraum bei vergleichsweise geringem Eigengewicht, das senkt den Verbrauch. Aufgrund dieser Voraussetzungen sind fast alle Bauteile wie Türen, Fenster, Schrankklappen, Rollos, Leitern... wesentlich dünner, leichter und zerbrechlicher als gewohnt.

Daher ist es wichtig, diese Sachen vorsichtig zu behandeln.

  • Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen
  • Der Mieter ist auch nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern (Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien)
10.2 Reinigungsbestimmungen

Das Fahrzeug wird sauber gereinigt übergeben und ist - bis auf die Außenreinigung - so wieder zurückzugeben. Die Außenreinigung erledigen wir für Sie.

Rauchverbot: Es ist untersagt, in dem Fahrzeug zu rauchen, bei Verstoß berechnen wir für die spezielle Reinigung 500,00 €.

10.3 Reinigungsgebühren
Leistung Gebühr
WC-Reinigung 150,00 €
Nachreinigung Fahrzeuginnenraum bis 125,00 € (abhängig vom Verschmutzungsgrad)
Abwassertank entleeren 45,00 €
Rauchen im Fahrzeug 500,00 €

Hinweis: Die Kosten für eine eventuelle Reinigung/Nachreinigung werden bei der Schlussrechnung mit der Kaution verrechnet.

10.4 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht des Vermieters.